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In der Mitgliederversammlung des SSV Strümp e.V. wurden die Beitragssätze neu festgelegt.
Diese haben als Jahresbeitrag Gültigkeit ab dem 01. Januar 2016.
Die Familienmitgliedschaft wurde per 01.01.2017 neu geregelt.
Der Sportbeitrag der Abteilung Bogensport wurde im Zuge der Abteilungsversammlung im April 2019 um 15,-€ auf 75,-€ erhöht, während die Badmintonabteilung den Sportbeitrag im Nov. 2018 bereits um 30€ reduziert hat. Im Januar 2024 hat die Bogensportabteilungsversammlung beschlossen, auf die Aufnahmegebühr zu verzichten.
Erläuterungen:
Der Vereinsbeitrag besteht aus drei Komponenten
– Basisbeitrag
– Solidarbeitrag
– Sportbeitrag
Der Basisbeitrag trägt zur Finanzierung allgemeiner Kosten in unserem Verein bei, der Sportbeitrag dient zur Finanzierung des Sportbetriebs. Der Solidarbeitrag wird erhoben, um unsere Förderung für Mitglieder mit kleinem Einkommen und Familien zu ermöglichen. Zudem stützen wir mit diesen Beitragsmitteln wichtige Ausgaben, die sonst nur schwerlich zu bewältigen wären.
Ehrenmitglieder sind von allen Beitragszahlungen befreit.
Fördernde Mitglieder zahlen nur den Basis- und den Solidarbeitrag und nehmen nicht aktiv am Sportbetrieb teil. Sie können sich aber trotzdem einer Sportabteilung als Mitglied anschließen. Sie unterstützen dann mit ihren Vereinsbeiträgen diese Abteilung.
Geförderte Mitglieder zahlen lediglich den Basisbeitrag. Diese Mitgliedschaften werden über unser Förderprogramm unterstützt. Hier sind auch weitere Zuschüsse möglich, wenn das Einkommen die Teilnahme am Vereinsleben nur schwerlich ermöglicht.
Beitragsermäßigungen
Alle Mitglieder einer Familie können in eine Familienmitgliedschaft überführt werden – Die in einer Familienmitgliedschaft zusammengefassten Mitglieder zahlen jeweils den für sie anfallenden Sportbeitrag (wie bei der Einzelmitgliedschaft) und je Familie nur einmal den Vereinsbasisbeitrag. Ab drei Mitgliedern aus einer Familie mit gleichem Hausstand ist die Beantragung einer solchen Mitgliedschaft möglich. Zur Beantragung der Familienmitgliedschaft bitte das zugehörige Formular ausfüllen.
Weitere Ermäßigungen regelt die Beitragsordnung.
Beitragsermäßigungen sollen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die persönliche Einkommenssituation dies rechtfertigt.
Alle normalen Mitglieder der Sportabteilungen zahlen neben den Vereinsbeiträgen, den für diese Abteilung gültigen Sportbeitrag.
Bei Mitgliedschaft in mehreren Sportabteilungen wird der höchste dieser Sportbeiträge erhoben, das Beitragsaufkommen auf die betroffenen Sportabteilungen aufgeteilt.
Bei Zahlung eines Sportbeitrags stehen dem Mitglied alle Sportangebote des SSV Strümp e.V. offen.
Der Mitgliederverwaltung sind alle über einen probeweisen Besuch hinausgehenden Teilnahmen an den Sportangeboten mittels Formular anzuzeigen. Ebenso ist die Mitgliederverwaltung zu informieren, wenn die Teilnahme an einem Sportangebot nicht mehr erfolgt.